Inhaltsvereichnis:
Reaktion ist gut, Prävention noch besser
Die Lösung: BGM und PGB auf Abruf in der Cloud
Wohltuend und steuergünstig: BGM-Förderung, Sachbezug und Erholungsbeihilfe
Eine Psychische Gefährdungsbeurteilung zeigt diejenigen Schwachstellen im Unternehmen allzu deutlich auf, die das seelische Wohlbefinden von Mitarbeitern einschränken und sie über Kurz oder Lang zum Abwandern bringen könnten. Durch gezieltes Gegensteuern können daraus jedoch echte Chancen zur Mitarbeiterbindung und -motivation entstehe.
Die Psychische Gefährdungsbeurteilung (PGB) ist ein wichtiges Instrument des Arbeitsschutzes in Deutschland und die regelmäßige Analyse des Wohlbefindens am Arbeitsplatz eine unternehmerische Pflicht. Dennoch werden viele Betriebe immer noch davon überrascht, dass sie eine PGB durchführen sollen und dass dies durchaus auch empfehlenswert wäre. Vielen gelingt auch nicht, aus den Erkenntnissen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung abzuleiten.
Bleibt die psychische Gesundheit am Arbeitsplatz auf der Strecke, sind die Folgen oft Überlastung, Erschöpfung, Schlafstörungen, Angst, ein Burnout oder auch Depressionen. Dazu kommen somatische Krankheiten, die daraus resultieren können. All diese Faktoren wirken sich wiederum negativ auf die Arbeitsleistung und die Motivation der Mitarbeiter aus. Für die Personalabteilung bedeutet dies Fehlzeiten, Arbeitsausfälle, baldige Kündigungen, Recruiting-Aufwände durch Neu- oder Umbesetzungen und vieles mehr. Das legt nahe, dem Faktor psychische Gesundheit viel mehr Aufmerksamkeit zu schenken.
Aktuelle Studie zur Psychischen Gesundheitsgefahr am Arbeitsplatz hier anfordern
Reaktion ist gut, Prävention noch besser
Dabei könnte es so einfach sein: Mittels anonymer digitaler Fragebögen lassen sich PGB-Erhebungen heute unabhängig von Unternehmensgrößen und Branchen sehr standardisiert und mit überschaubarem betrieblichem Einsatz durchführen. Das spart Zeit und Kosten – und setzt vielleicht die Budgets für Maßnahmen frei, die zum Wohlfühlen und zur Erholung beitragen können: ansprechende Arbeits- und Pausenräume, verbindliche Ausgleichsregelungen für Pausen und Überstunden, eine bessere Abgrenzung von Arbeit und Privatleben oder auch flexible Arbeitsmodelle.
Eine Wirtschaft und ein Arbeitsmarkt unter Druck machen es heute schließlich nicht gerade leicht, Mitarbeiter im Unternehmen zu halten. Daher gilt für die Unternehmen, nicht nur auf die konkreten Ergebnisse aus ihren regelmäßigen PGB-Bewertungen zu reagieren. Sie sollten auch präventiv Strategien entwickeln, um die psychische Belastung ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu reduzieren. Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) bietet hierfür vielseitige Ansätze. Weitere Eckpfeiler sind freiwillige Arbeitgeberleistungen, die das individuelle Wohlfühlen im Unternehmen unterstützen können.
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Die Lösung: BGM und PGB auf Abruf in der Cloud
Viele Personalentscheider müssen solche Präventionsmaßnahmen jedoch oft nur mit sehr geringen Mitteln realisieren und oftmals verfügen sie auch nicht über die personellen Ressourcen. Besonders kleine und mittlere Unternehmen kämpfen mit diesen Herausforderungen. Mit dem Multi-Flex-Ben-Portal wird eine sehr vielseitiges Gesundheits- und Präventionsangebot bereitgestellt, das die organisatorischen Aufwände für die Personalabteilung und Buchhaltung im Unternehmen so niedrig wie möglich hält.
Auf dem cloudbasierten Multi-Flex-Ben-Portal können Arbeitgeber entsprechend ihrer Budgets und ihrer strategischen Zielsetzungen gleich ein ganzes Bündel an BGM-Maßnahmen und begleitenden Benefits definieren, aus denen ihre Mitarbeiter dann diejenigen flexibel abrufen, die ihnen persönlich am ehesten zusagen. Diese Komponente der persönlichen Auswahl steigert die Effektivität von Maßnahmen zusätzlich, da die Mitarbeiter sich besonders wertgeschätzt und unterstützt fühlen. Gießkanne war gestern – Flexibilität, Individualisierung und Komfort sind das neue Maß!
Ein weiteres Plus: Auch die PGB-Bewertung steht als Leistungsbaustein im Multi-Flex-Ben-Portal komfortabel zum Abruf bereit. Wir kümmern uns komplett um die digital gestützte Befragung aller Mitarbeiter im Unternehmen und um die Auswertung der erhobenen Bewertungsdaten. Abschließend erstellen wir eine vollständige Dokumentation nach §6 ArbSchG, der auch erste Handlungsempfehlungen zur Prävention und Intervention enthält.
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Wohltuend und steuergünstig: BGM-Förderung, Sachbezug und Erholungsbeihilfe
Auf diese Weise lassen sich BGM-Maßnahmen mit überschaubarem Aufwand realisieren – und besonders attraktiv über den steuergünstigen Sachbezug. Bis zu 50 Euro im Monat können dafür je Mitarbeiter verwendet werden, das sind bis zu 600 Euro im Jahr als Extra zum Gehalt. Als Sachbezug gelten auch Gutscheine und Gutscheinkarten, die ganz nach persönlichem Bedarf zur Erholung, Stressbewältigung oder Entspannung, für Ausgleichssport, Kurleistungen oder Wellness eingesetzt werden können. Für viele Arbeitnehmer ist diese Lösung oft wertiger als Urlaubsgeld, das sie versteuern müssten.
Auch im Rahmen einer Erholungsbeihilfe lassen sich BGM-Leistungen effektiv realisieren, zweckgebunden als Zuschuss oder als Sachbezug für Urlaub und Erholung. Je Mitarbeiter sind 156 Euro im Jahr steuer- und abgabenfrei möglich. Dazu kommen weitere 104 Euro für den Partner und 52 Euro für jedes Kind unter 18 Jahren mit Anspruch auf Kindergeld. Auch ein Beitrag zur Familien-Urlaubskasse kann schließlich „entlastend“ wirken. Mitarbeiter, die sich derart individuell unterstützt wissen, sind nicht nur dauerhaft leistungsfähiger, sondern auch motivierter und engagierter bei der Arbeit. Ein überzeugendes und verlässliches Engagement ihres Vorgesetzten, das Wohlbefinden am Arbeitsplatz strahlt wiederum positiv auf die Arbeitgebermarke und die Unternehmenskultur zurück: ein Gewinn für beide Seiten.
Und, wer noch mehr bieten will, kann über die Förderung von Gesundheitsmaßnahmen weitere 600 Euro pro Mitarbeiter und Jahr zur Verfügung stellen.